Neue EU-Verordnung
Ein Reisepass für Bello
Der Pass gilt in allen 25 EU-Staaten und belegt auch, dass die Tiere gegen Tollwut geimpft wurden.
Innerhalb der EU herrschte bislang Wildwuchs bezüglich der Einreisebestimmungen für Haustiere. Eine neue Regelung soll dies vereinheitlichen: Ab dem 1. Oktober müssen Tierhalter ihre Vierbeiner mit Reisepass und Mikrochip "ausrüsten".
Deutsche Tierarztpraxen sind schon bestens gerüstet für die neue EU-Verordnung: Mikrochips und Reisepässe für Hunde und Katzen liegen bereit. Denn wer vom 1. Oktober an mit Hund, Katze oder Frettchen ins Ausland reisen will, muss auf Passkontrollen der Vierbeiner gefasst sein. Und es herrscht reger Andrang: "Das Interesse an Pass und Chip ist gerade jetzt vor den Herbstferien sehr groß", berichtet die Hamburger Tierärztin Birgit Andress. Vor allem Hunde würden in ihre Praxis gebracht.
Eindämmung der Tollwut ist das Ziel
Nach Angaben der Bundestierärztekammer leben rund 5 Millionen Hunde und 7,3 Millionen Katzen in Deutschland. Dass Frettchen in der EU-Verordnung mit erfasst wurden, mag zunächst verwundern - kennt man die marderähnlichen kleinen Raubtiere gemeinhin nicht als Haustiere. Es geht hierbei jedoch vorwiegend um die Tollwut-Prävention. "Frettchen gehören zu den Hauptüberträgern der Tollwut", sagt die Sprecherin der Bundestierärztekammer, Margund Mrozek. Eine Impfung gegen diese auch für den menschen bedrohliche Krankheit, sowie Name, Alter, Rasse und Geschlecht des Tieres, sind daher Vorschrift und müssen in dem Reisepass erfasst sein. Weitere Impfungen sind nicht vorgeschrieben, können aber mit eingetragen werden.
80 Euro soll der angeblich fälschungssichere blaue EU-Heimtierausweis mit dem europäischen Sternenbanner kosten - inklusive Mikrochip und Impfung. Um das Tier eindeutig zuordnen zu können, sind auf Ausweis und dem Chip, der so groß ist wie ein Reiskorn, die Kennzeichnungsnummer vermerkt. "Falls das Tier wegläuft oder gestohlen wird, kann man es identifizieren. Und man hat auch bessere Chancen, es anhand von Heimtier-Registern wiederzufinden", sagt Mrozek.
Wer möchte, kann noch ein Foto des Vierbeiners beifügen - Vorschrift ist es nicht. Statt dem Chip kann man sein Tier aber auch noch bis zum Jahr 2011 mit einer Tätowierung - etwa am Ohr - kennzeichnen lassen.
Jens Lubbadeh mit Material von DPA